Die US-Niederlassung sollte in jedem Fall eine Gesellschaftsform mit begrenzter Haftung sein. Auch sollte keine Privatperson Eigentümer sein.
Das heißt: Die Muttergesellschaft haftet mit ihrer Einlage und die US-Tochter mit ihrem Vermögen.
Ein Durchgriff auf die Muttergesellschaft ist die Ausnahme etwa bei offensichtlichen Scheinfirmen, illegalen Aktivitäten oder dergleichen.
! Lediglich bei Produkthaftung erfolgt ein Durchgriff, der aber auch ohne US-Aktivitäten erfolgen würde, wenn eine in Deutschland produzierte Ware in den USA Schaden verursachen würde. Egal ob das Produkt wissentlich oder unwissentlich in die USA gelangt ist.
Das Gesellschaftsrecht wird nicht auf Bundes sondern Staatsebene geregelt. Daher können die einzelnen Bestimmungen zwischen den Staaten unterschiedlich sein und man sollte einen Fachanwalt oder diverse Ratgeber zuhilfe ziehen. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Regeln auf Delaware. Insgesamt kann man sagen dass das amerikanische System drei Rechtsformen kennt:
Einzelunternehmen (Sole Proprietorship)
Sie kann einfach durch Namensregistrierung vor Ort gegründet werden. Es können jedoch weitere Auflagen wie etwa für Immobilienmakler, Bars oder Hotels erforderlich sein.
Personengesellschaft (Partnership)
Geregelt wird diese Art der Personengesellschaft durch die Gesetze des Staates, die auf der Parnership Act (UPA) bzw. neueren RUPA aufbauen. Um eine General Partnership zu gründen benötigt es zwei Partner, die nicht registriert werden muss. Beide Partner haften voll.
- Delaware Revised Uniform Partnership Act Title 6 / 15
Limited Partnership (LP)
Die Limited Partnership, kurz LP, ist vergleichbar mit einer Personengesellschaft. Sie ist recht neu und gibt es erst seit 2001. Der General Partner haftet voll und der/die Limited Partner haften nur mit ihrer Einlage. Der Limited Partner darf nicht der Geschäftsführer sein. Der Haftende kann auch eine juristische Person sein. Die LP hat den Steuervorteil, das keine Corporate Tax (Federal 15%-35%, State: 0%-10%, einige Städte bis 9%) anfallen. Jedoch können Anteile schwierig zu übertragen sein. Auch hier ist jeder einzelne Partner selbst steuerpflichtig. Diese Form ähnelt der GmbH & Co KG
- Delaware Limited Partnerships Title 6 / 17
Limited Liability Partnership (LLP)
Bei der Limited Liability Partnership (LLP) kann auch der Geschäftsführer seine Haftung beschränken. Diese Geschäftsform wird zusätzlich in der ULPA von Delaware geregelt.
- Delaware Revised Uniform Partnership Act Title 6 / 15
Kapitalgesellschaft (Corporation)
Limited Liability Company (LLC)
Die Limited Liability Company, kurz LLC, ist eine Mischung aus Kapital- und Personengesellschaft. Sie hat eine beschränkte Haftung wie eine Inc. und die Steuervorteile einer LP. Hier sind die Inhaber (Board of Directors BoD) steuerpflichtig, nicht die Company. Daher legt man meist eine Inc. Holding über die LLC an. Für Joint-Venture wird oft eine LLC gegründet.
- Delaware Limited Liability Company Act Title 6 / 18
Check the Box LLC
Die Check the Box LLC entspricht der LLC und bietet beschränkte Haftung. Der Name stammt von dem Formular bei der Firmenanmeldung, da es eine einfach Checkbox ist. Jedoch wird sie steuerlich wie eine Inc. behandelt. Meist für freie Berufe, wie Ärzte und Anwälte, die sich in einer Kanzlei zusammenschließen. Wenn nicht ein Fachanwalt genau begründet warum diese Gesellschaftsform die Richtige ist, sollte man lieber direkt eine Inc. gründen.
Incorporation (INC.)
Die Incorporation, kurz Inc., ist eine Kapitalgesellschaft, vergleichbar mit einer Aktiengesellschaft, und hat beschränkte Haftung. Sie kann als Public Corporation, Open Corporation der Close Corporation gegründet werden. Hier ist nur die Korporation steuerpflichtig.
Der Gründungsstaat und der Staat in dem die Corporation tätig wird können verschieden sein. Jedoch muss im Gründungsstaat ein Zustellungsvertreter (registered agent) und in jedem tätigen Staat eine Vollmacht (certificate of authority) beim jeweiligen Secretary of State beantragt werden.
- Delaware Corporations Title 8
Fazit
- In den USA gibt es also etwa acht Rechtsformen für Firmen. Praktisch kommen für eine Firmengründung als Investor nur die vier Rechtsformen INC, LLC, LLP und Check the Box LLC. in Frage.
- Die Wahl der Rechtsform ist bei der Firmengründung die Wichtigste und kann nur sehr schwer später geändert werden. Meist nur mit einer Neugründung.
- Die Entscheidung sollte man mit einem Anwalt, den man zur Firmengründung unbedingt einbeziehen sollte, treffen.
- Linktipp: Gesellschaftsformen bei der Steuerbehörde IRS und Firmengründung in Delaware.