Föderalistisches System
Die USA besteht aus 50 Staaten sowie D.C, und den Territorien, die ihre eigene Rechtsautonomie hat. Sie ist unabhängig vom Bund und erlässt eigene Gesetze. Der Bund ist nur für Bereiche, die ausdrücklich durch die Verfassung zugewiesen, zuständig oder etwa im Patent- und Insolvenzrecht sind. Der Bund kann auch dann zum Tragen kommen, wenn beide Parteien in unterschiedlichen Staaten angesiedelt sind. Der Kläger kann sich einen von den beiden Staaten aussuchen und der Beklagte auf Antrag die Verlegung zu einem Bundesgericht beantragen.
Das Recht baut beim Bund bzw. Staat jeweils auf die Verfassung (U.S. / State Constitution), Gesetze (Federal /State Law), Rechtsverordnungen (Regulations, Executive Orders) und dem besonderen Fallrecht (case law) auf.
- Verfassung des Bundes - The Constitution of the United States of America
- Verfassung des Bundesstaates Delaware - Delaware Constitution
- Vertragsrecht (Siehe Verträge)
Case Law / Common Law
Das Fallrecht (Case Law) wird durch die Rechtsprechung der Gerichte (Bund & Staat) entwickelt, dem sogenannten „Common Law“. Urteile aus Präzedenzfällen bilden das Common Law, an denen sich andere Richter halten müssen. Wenn es zu einem Streitfall noch kein passendes Urteil gibt, muss ein Richter einen Präzedenzfall für das Common Law schaffen.
Gerade das Vertragsrecht ist aus dem Fallrecht heraus entstanden. Wer Verträge aufsetzen will, sollte sich daher unbedingt Fachanwälte zur Hilfe nehmen, die für den Vertrag alle Case Laws in allen Staaten sowie allen Gesetzen und Verordnungen der Staaten und Bundes überprüft. Verträge sollten daher alle paar Jahre auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Das Common Law ist gerade in Delaware beim Handelsgericht sehr gut. Die Richter kennen sich sehr gut im Gesellschaftsrecht aus und es gilt als sehr liberal. Auch gibt das umfassende vorhandene Gesellschaftsrecht dort eine gewisse Rechtssicherheit und Absehbarkeit bei Urteilen. Wie schon unter Firmengründung in den USA geschrieben, reicht der Rechtssitz in Delaware, der Standort kann ruhig woanders sein.
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Gerichtskosten
Die Gerichtskosten sind in den USA sehr gering. Die Gerichtskosten betragen etwa 200-400 USD und sind vom Streitwert unabhängig.
Anwaltskosten
Die Anwaltskosten hingegen sind im Gegensatz zu hier relativ hoch. In den USA gibt es keine Gebührentabelle, die sich nach dem Streitwert richtet. Das Honorar sollte vorher schriftlich festgelegt werden. Auch werden in den USA normalerweise die Anwaltskosten und Auslagen nicht vom Unterliegenden erstattet. Üblich sind folgende Vereinbarungen:
- Nach Stundensatz - Er kann bei kleinen ab 100 USD losgehen und bei Großkanzleien mit Fachanwälten auch über 500 USD liegen.
- Erfolgshonorar (contingency fees) - Der Kläger trägt keine Kosten, was die hohe Klagebereitschaft in den USA erklärt. Dafür erhält bei Erfolg der Anwalt üblicherweise 1/3 bis ½ der Klagesumme plus evtl. Kosten. Bei Niederlage geht er Leer aus.
- Einmaliges Honorar (Flat fee)
Schwurgericht
Eine Besonderheit im amerikanischen Rechtssystem ist das Schwurgericht (Jury Trial). Sie beruht auf dem 7. Amendment der US-Verfassung und kommt bei Rechtsstreitigkeiten in Zivilsachen zu tragen. Bei Klagen wegen Produkthaftung wird in der Regel eine Jury Trial einberufen, wenn es um die Zahlung einer Geldsumme geht.
Ein großes Problem und Unsicherheit bei Klagen wegen Produkthaftung ist die Jury. Die Aufwandsentschädigung liegt etwa in Kalifornien gerade mal bei 15 USD pro Tag und ist in keinen Verhältnis zum Verdienstausfall. Die Teilnahme an einer solchen Jury ist bei den meisten sehr unbeliebt und man versucht soweit es geht solch eine Einladung abzulehnen. Somit sitzen in der Jury meist Personen aus Arbeitslosenverhältnissen, untere Bildungsschicht mit wenig Kenntnisse über die Materie und zusammenhänge. Auch werden solche Verhandlungen eher emotional als rational geführt und entschieden, so dass ein Ausgang unvorhersehbar sein kann. Ein Richter hat in solchen Fällen jedoch die Möglichkeit zu hohe Schadensansprüche zu reduzieren und in seltenen Fällen sogar die Summer zu erhöhen, oder ein neues Verfahren anzuordnen.
Man kann eine Jury-Trial umgehen wenn sich beide Partner einig sind. Es scheitert jedoch meist an der Zustimmung des Klägers da solch ein Verfahren meist zu seinen Gunsten aus Sympathie besteht. Gerade bei körperlichen Schäden.
Vertraglich kann man unter umständen eine Jury Trial ausschließen. Dies ist von den Gesetzen der Bundesstaaten abhängig und gilt nur für Vertragspartner.
Um den ungewissen Ausgang einer Jury Trial zu entgehen nimmt man oft den Weg des außergerichtlichen Vergleiches war. Daher werden viele Verhandlungen vorzeitig abgebrochen und mit einem „Deal“ ausgehandelt.
Sammelklagen
Ein weiteres wichtiges Instrument in den USA bei Klagen ist die Sammelklage (class action) die in der in Rule 23 der Federal Rules of Civil Procedure geregelt ist. Vorraussetzung für eine Sammelklage ist, das die Anzahl der Kläger so hoch ist dass man nicht jeden einzelnen anhören könnte. Auch müssen alle die gleichen Rechts und Tatfragen haben und der vertretende Kläger diese Repräsentativ vertreten. Mit der Sammelklage können auch Widersprechende Urteile vermieden und Personen die Ihre Rechte nicht selber wahrnehmen können vertreten werden.
In einer Sammelklage müsse alle einzelnen vertretenden Personen benannt und angeschrieben werden. Jeder Einzelne hat jedoch das Recht sich von dieser Sammelklage auszuschießen und dennoch eine Einzelklage zu führen. Nimmt er das Recht nicht wahr ist das Urteil der Sammelklage für ihn rechtsbindend auch wenn er nicht persönlich teilgenommen hat.