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Produkthaftung

Produkthaftung

Produkthaftung in den USA

Jeder hat schon von den Hohen Schadensforderungen in den USA gehört. Wie kann man sich schützen?

RichterrechtMarken

Produkte müssen in den USA sicher sein, sonst drohen Produkthaftungsklagen. Immer wichtiger werden Warnhinweise und Handbücher, die auf Gefahren hinweisen.

Oder besser gesagt der Schutz vor der Produkthaftung (Strict No Fault Manufacturer’s Liability). Immer wieder hört man von den extrem hohen Schadenssummen, die Verbraucher zugesprochen bekommen, weil sie ‚Opfer‘ unter dem Schutz der Produkthaftung geworden sind. Doch was hat es mit der Produkthaftung auf sich bzw. wie kann man sich am besten schützen?

Eins vorneweg: Die Produkthaftung konnte nicht bundesweit vereinheitlicht werden und ist immer noch Sache der einzelnen Staaten bzw. mehreren, wenn es Überschneidungen gibt. Daher kann man auch nicht von der „US Produkthaftung“ sprechen sondern spricht über die Haftung in den einzelnen Bundesstaaten. Dies macht es bei einem Vertrieb in mehreren Staaten umso schwieriger. Tiefer in das Thema gehehn diverse Fachbücher.

Man kann sagen, dass die Produkthaftungen in drei Bereiche aufgeteilt werden:

  • Absolute Haftung / Gefährdungshaftung (strict liabilty).
  • Haftung wegen Fahrlässigkeit (negligence);
  • Haftung aus Garantie (warranty);

    sowie
  • eine Verletzung einer Verbraucherschutzverordnung,
  • und Gewährleistungshaftung (breach of warranty).

Ein Kläger kann aufgrund jedes einzelnen oder auch allen Gründen Klage erheben. Meist sucht er sich den leichtesten Nachweis heraus. Bei allen gilt der Grundsatz, dass ein Produkt fehlerhaft war bzw. ist und vorhersehbar war. Dabei wird geklärt ob es sich um einen Herstellungsfehler, Konstruktionsfehler oder da leichter nachzuweisen ist, dass der Hersteller nicht genug auf Gefahren hingewiesen hat. Diese fehlenden Warnhinweise machen mittlerweile ~45% der Klagen aus.

Verklagt werden kann jeder, der in der Verkaufskette verwickelt ist bis hin zum Lizenznehmer. Hersteller ist eher als Synonym für den verantwortlichen des Produkts zusehen.

Was ein Produktfehler ist wird von Staat zu Staat unterschiedlich definiert. Ob ein Produkt fehlerhaft ist, ist bei Gefährdungshaftung (strict liability) und der Fahrlässigkeitshaftung (neglicence) relevant. Die Fahrlässigkeitshaftung setzt ein Verschulden des Herstellers voraus bei der Gefährdungshaftung ist kein Verschulden des Herstellers oder Distributors Voraussetzung.

Die Gewährleistungshaftung (breach of warranty) ist ein anderes weites Thema. Es gilt, dass der Fehler während des Zeitpunkts des in Verkehr bringen fehlerhaft ist. Mit längerem Gebrauch schwächt die Haftung ab.

Haftung durch Verkauf / in Verkehr bringen

Die Produkthaftung greift bei jemand der ein Produkt verkauft bzw. in Verkehr bringt. Egal ob dieses Produkts wissentlich oder unwissentlich in Verkehr gebracht wird. Ein dt. Hersteller der seine Ware nie für den US Markt vorgesehen hat, das Produkt dennoch dort auf dem Markt landet haftet voll.

Ausnahme sind etwa private Autoverkäufer da man hier kein Expertenwissen voraussetzen kann.

Produkthaftung bei Dienstleistung

Die Gerichte gehen hierbei vom Ansatz weit Auseinander ob bei einer fehlerhaften Dienstleistung auch die Produkthaftung greift. Dies wird in jedem Einzelfall extra geprüft und ist schwer vorherzusagen. Ein Restaurantbesitzer ist z.B. aus Produkthaftungssicht eher ein Hersteller von Waren (Essen) als ein Dienstleister (falsches zubereiten).

Haftung bei gebrauchten Produkten

Prinzipiell unterscheidet das Gericht beim Begriff Produkt bei gewerbsmäßigem Handel nicht zwischen Neuware und gebrauchten Produkten. Jedoch sagt das Gericht auch man beim Kauf einer gebrauchten Ware nicht dieselbe Mangelfreiheit wie bei neuer Ware erwarten kann. Ein Gebrauchtwarenhändler haftet nur für Produktfehler wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt. Für Fabrikationsfehler haftet der Hersteller auch bei Gebrauchtwaren. Ausnahmen können umgebaute Gebrauchtwagen sein.

Wer haftet?

Wenn mehrere an einem Produkt beteiligt sind haftet jeder Anteilsmäßig (comparative fault). Es gibt aber auch Staaten die einen Einzelnen zur vollen Summe verurteilen und dieser dann anteilig von den Partnern regressiveren können. Auch ist es möglich das Einzelhändler sich vertraglich gegenüber den Hersteller freistellen können. Oder Hersteller sich gegenüber Zulieferer freistellen. Vorausgesetzt der Fehler war nicht ersichtlich. Auch dies ist wieder Einzelstaatlich geregelt.

Hersteller (Manufacturer) ist jeder der mehr als 5% Anteil am Produkt hat also wenn eine Ware aus mehreren Teilen besteht werden alle verklagt. Auch die deutsche Muttergesellschaft wenn Sie das Produkt herstellt.

Schutz vor Produkthaftung

Für Hersteller gibt es keine Möglichkeit sich vor Produkthaftungsklage abzusichern. Die Risiken kann man jedoch minimieren wenn folgendes beachtet wird:

  • Durch entsprechende Vertragliche Gestaltung. Ausschuss der Haftung bei Personenschäden ist kaum Möglich und sogar sittenwidrig. Sach- und Vermögensschäden sind auch nur begrenzt zulässig.
  • Entsprechende Gebrauchsanleitungen mit Warnhinweisen.
  • Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und Standards.
  • Qualitätskontrolle und Mechanismen zur Beseitigung von Fehlern wenn diese erkannt werden.
  • Risikomanagement- Planung für den Fall das Beschwerden oder Problem auftreten und wie diese effektiv behoben werden und reagiert wird.

Schutz durch eine US-Gesellschaft

Eine eigene US-Gesellschaft bietet bei der Produkthaftung nur einen begrenzten Schutz. Da die Produkthaftung eine Herstellerhaftung ist durch das Piercing of the Corporate Veil bis zum Hersteller also auch bei Waren die von der deutschen Muttergesellschaft hergestellt werden durch greift. Eine US-Tochter macht daher nur bei tatsächlich in den USA produzierten Waren Sinn. Eine US-Tochter kann sogar die Zustellung einer Klage an die Muttergesellschaft erleichtern.

Man kann unter Umständen ein Gerichtsstand im Ausland vertraglich vereinbaren. Dies wird mit Ausnahmen bei Personenschäden und Tod von den meisten US-Gerichten anerkannt.

Da die Produkthaftung in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich sein kann sollte bei der Firmengründung bzw. Produktionsstandort evtl. dieses Kriterium mit in Betracht gezogen werden. Delaware oder Virginia haben eher Unternehmerfreundliche Gesetze wobei hingegen Florida, Illinois und Kalifornien als verbraucherfreundlich gelten. Hier sind einige Vergleichsstudien.

Eine US-Gesellschaft mit beschränkter Haftung schütz eine Deutsche Muttergesellschaft nicht. Produkthaftung greift durch. Dies gilt auch wenn ein Produkt das nicht für den amerikanischen Markt vorgesehen war, irgendwie dort landet. Die Klage findet normalerweise im Staat des Schadens statt, egal was in den dt. AGB’s steht. Dies ist in den Haager Abkommen festgelegt.

Haftungsausschluss bzw. Beschränkung

Bei der strict liability können Personenschäden prinzipielle nicht Vertraglich ausgeschlossen werden und wäre sittenwidrig.

Vermögens und Sachschäden könne nur begrenzt § 2-719 Abs. 3 UCC vertraglich ausgeschlossen werden. Voraussetzung die beiden Firmen sind gleich aufgestellt und es gibt keine Machtabhängigkeit.

Haftungsbeschränkung bei Gewährleistungen werden im §§ 2-316, 2-718 und § 2-719 UCC geregelt. Hinzu kommen beim persönlichen Gebrauch das Magnuson-Moss-Warranty Act (Consumer Product Warranties), §§ 2301 ff 15 USC.

Auch kann man unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewährleistung nur für das bestimmte Verwendungsgebiet festlegen.

Solche Ausschlüsse sollten unbedingt von einem Fachanwalt erstellt werden. So gibt es etwa Vorgaben dass die Klauseln im Vertrag Fett oder in Großbuchstaben gedruckt werden müssen oder auf der ersten Seite stehen müssen. Auch hier sind die Regelungen in den einzelnen Staaten unterschiedlich.

Mitverschulden

Das Common Law schließ ein Mitverschulden des Geschädigten prinzipiell aus, sofern er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Es gibt folgende Regeln die den Hersteller aus der Haft nehmen können bzw. um den Anteil der Mitschuld verringern und den Geschädigten eine Mitschuld (comparative fault) geben:

  • Mitverschulden - Dem Geschädigten war die Gefahr bekannt oder er hätte sie erkennen können.
  • Missbrauch – Gebrauch gegen die Vorschriften oder nicht vorhersehbaren, unsachgemäßen Einsatz. Also das Produkt für anderes als es vorgesehen war zweckentfremdet. Jedoch muss der Hersteller wenn er von solchen Zweckentfremdungen erfährt auch darauf hinweisen.
  • Stand der Dinge (State of Art) – Wenn das Produkt zum Zeitpunkt der Herstellung nach dem damaligen Stand der Technik sicher war und keine Gefahr erkennbar war. Ein Hersteller muss also sein Produkt nicht nachträglich auf den neuesten Stand bringen.
  • Nachträgliche Veränderung – Wenn ein Geschädigter nach dem Kauf das Produkt verändert oder umgebaut hat. Auch hier muss entschieden werden wieweit diese Änderung Einfluss auf den Schadensfall hat.

Produkthaftpflichtversicherung

Jeder der in den USA Waren oder Dienstleistung anbietet sollte eine Produkthaftpflichtversicherung abschließen. Die Höhe der Prämie wird für jeden Einzelfall berechnet und Einschränkungen festgelegt. In Manchen Bereichen weigern sich Versicherer Versicherungen abzuschließen. Zum Beispiel bei Spielzeugen, Waffen, Schutzausrüstungen oder andere potential Risiko belasteten Produkten. Es sollte auch darauf geachtet werden das die Versicherung auch Anwaltskosten einschließen. Zudem muss geprüft werden ob und wie weit man Vertriebspartner einschließt oder deren Versicherung mit nutzen kann. Die Produkthaftpflichtversicherung sollte auf jeden Fall mit einem US-Versicherer abgeschlossen werden und keine deutsche Versicherung erweitern.

Hier sollte ein Fachanwalt die Polizze mit erstellen und genau geklärt werden wann was versichert ist.

Ein weiteres Augenmerk sollte auf den Strafschadensersatz (punitive damages) gerichtet sein in der Versicherung. Kalifornien, New York verbieten sie per Gesetz. Und in Illinois und New Jersey nur in Zusammenhang mit Angestellte sind solche Versicherungen erlaubt. Andere Bundesstaaten nur teilweise oder unterscheiden nach Eigen- und Drittverschulden.

Gewährleistung

Bei der gesetzlichen Gewährleistung (implied warranties) werden stillschweigend Zusicherungen erwartet. Hingegen wird bei der ausdrückliche Gewährleistung (express warranties) ausdrückliche mündliche oder schriftliche Zusagen gegeben. Die express warranty ist damit eine Eigenschaftszusicherung. Dies kann etwa durch Produktbeschreibungen oder Angaben auf der Verpackung, Werbeversprechen oder Absprachen bei Kauf zustande kommen. Daher sollten Werbeaussagen mit Vorsicht verfasst werden.

Die gesetzliche Gewährleistung (implied warranties) und deren Haftung kann man ausschließen oder verändern unter Berücksichtigung einzelstaatlicher Regelungen. In jedem Fall muss dies dem Kunden klar mitgeteilt werden. Auch kann die gesetzliche Gewährleistung Zeitlich begrenzt werden.

Die Gewährleistung (breach of warranty) ist nicht Gesetzlich geregelt. Eine Empfehlung wird von der der Uniform Commercial Code (UCC) heraus gegeben. Die meisten Staaten haben wenn auch nur teilweise die UCC als Gesetz übernommen. Die Gewährleistung muss vertraglich mit dem Kunden festgelegt werden. Auf dieser kann ein Kläger den Anspruch (warranty) gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

Produktbeobachtungspflicht

Auch wenn es mit ein paar Ausnahmen (etwa Medizinbereich) keine gesetzliche Produktbeobachtungspflicht gibt können einzelne Staaten für bestimmt Produkte eine Berichtspflicht (general post-sale warning duty) verordnen, die einer Produktbeobachtungspflicht gleich kommt. Dies gilt auch für gesetzliche Informationspflichten etwa nach dem Consumer Product Safety Act.

Wenn Probleme oder Risiken bekannt werden sollte ein Plan vorhanden sein wer alles informiert werden muss und mit entsprechenden Warnhinweisen (post-sale warning duty) reagiert werden. Unter Umständen müssen auch Behörden oder Verbraucherschützer informiert werden. Siehe auch United States Code, Title 15, §§ 2051 – 2084

Produktrückruf

Unter Umständen kann ein Produktrückruf veranlasst werden. Die betriebliche Haftpflicht greift in der Regel nicht Sie deckt zwar den Schaden etwa bei Ansprüchen Dritter meist bei Produkt- oder Personenschäden. Nicht die Kosten für einen Rückruf und den damit verbunden Kosten wie veröffentlichen, Rücktransport, Reparatur, Umtausch etc. Policen für einen Rückruf können je nach Branche sehr hoch sein und werden individuell erstellt. Deutsche Versicherungen schließen meist den US Markt aus bzw. müssen extra abgedeckt werden. Auch muss genau geklärt werden was eine Versicherung unter einen Rückruf versteht. Manche decken nur gesetzlich angeordnete Rückruf als Versicherungsfall.

Man sollte auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist so früh wie Möglich einen Plan aufstellen das man im Ernstfall so schnell wie möglich Produkte zurückrufen kann.

Ein Überblick über Produktrückrufe kann auf der Internetseite der CPSC abgerufen werden.

Vertriebsstopp

Die CSPC darf auch nach einer Anhörung einen Vertriebsstopp über ein Produkt von dem offenbar Gefahr ausgeht verhängen. 15 USC § 2064 (c) (1) (A) (B) Diese kann Gegenüber Hersteller, Lieferanten und Händlern erfolgen. Bei besonders hohen gefahren kann auch eine Beschlagnahmung erfolgen.

Grundsätzlich sind alle Regresspflichtig, die an der Lieferkette beteiligt sind. Ausnahme sind Georgia, Nebraska und South Dakota die Weiterverkäufer von der strict liabilty ausschließen. Andererseits können auch Marken die nur Ihre Label oder Namen aufbringen in die Haftung genommen werden (z.B. Promis bei Parfüm). Auch hier gilt es die Einzelstaatenregelung zu beachten

Produktfehler

Im 3rd Restatement of Torts wird für die Gefährdungshaftung (strict liability) nach drei Hauptkategorien unterschieden:

  • Fabrikationsfehler (manufacturing defect);
  • Konstruktionsfehler (design defect);
  • Instruktionsfehler durch fehlerhafte Anleitungen (inadequate instructions / failure-to-warn defects)

    In letzter Zeit kommen noch
  • Marketingfehler (defects in marketing) Werbeversprechen oder Erwartungen hinzu die das Produkt nicht erfüllen kann. Etwa ein Superman Umhang der nicht fliegen kann.

Fabrikationsfehler

Ein Fabrikationsfehler (manufacturing defect) liegt nach § 2 3rd Restatement of Torts (Products Liability) vor wenn das Produkt nicht den Erwartungen entspricht oder Abweichung zu den anderen Produkten der Serie aufweist. Unabhängig von der Qualität des Produktion oder Vertrieb. Hierunter fallen z.B. Herstellungsfehler, Materialfehler, Beschädigungen. Auch bei fehlerhafter Montage wenn der Zusammenbau mit einfachen Mitteln zumutbar ist. Unter den Fabrikationsfehler fallen auch Schäden nach der Produktion wie beim Transport, Lagerung oder Materialermüdung.

Sorgfältige Produktentwicklung

Um sich vor Produkthaftung zu schützen sollten bereits bei der Produktion besondere Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. So gibt es verbindliche gesetzliche Sicherheitsstandards und solche die nur Empfehlungen sind. Aber auch die Empfehlungen sollten unbedingt eingehalten werden um vor Gericht einen besseren Standpunkt zu haben. Die wichtigste gesetzlichen Vorschriften sind die Consumer Product Safety Commission (CPSC), Food and Drug Administration (FDA), Environmental Protection Agency (EPA), National Transportation Safety Board (NTSB), Occupational Safety and Health Administration (OSHA), National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA). Eine weiter Übersicht über unverbindliche Vorschritten findet man unter: www.standardsportal.org

Konstruktionsfehler

Konstruktionsfehler (design defect) sind nicht definiert. Es geht weniger darum ob das Produkt den Vorgaben entspricht sondern vielmehr darum ob von Ihm Gefahren ausgehen und diese nicht hinreichend geprüft wurden. Der Konstruktionsfehler entsteht bereits vor der Herstellung. Hier werden Kosten / Nutzen und Risiko abgewogen. Ein Konstruktionsfehler liegt etwa dann vor wenn das Produkt Sicherheitsvorschriften verletzt.

Im Gegensatz zum Fabrikationsfehler der ein einzelnes Produkt betrifft kann bei einem Konstruktionsfehler das Produkt an sich betroffen sein. Die Gerichte sehen einen Konstruktionsfehler meist darin begründet wenn der Schaden durch einfache Änderung am Produkt behoben werden könnte (§ 2 (b) 3rd Restatement of Torts (Products Liability). Desweiteren kommen Aspekte wie Wahrscheinlichkeit und Vorhersehbarkeit, Verbrauchererwartung hinzu. In der Regel muss der Kläger hier aufzeigen das eine einfache alternative Konstruktion etwa durch eine Abdeckung der Schaden hätte abgewendet werden können.

Instruktionsfehler

Instruktionsfehler (information defect) werden darauf zurückgeführt das die Anleitung des Produkts nicht ausreichend ist (inadequate instructions or warnings). In letzter Zeit wird immer öfters wegen Instruktionsfehler geklagt. Dies ist damit begründet da man hierbei selten teure Gutachter benötigt. Der Kläger muss lediglich nachweisen dass mit einem ausreichenden Hinweis der Fehler/Schaden hätte vermieden werden können. Das Manual mit Warnhinweisen ersetzt nicht die Pflicht des Herstellers mit einfachem Aufwand die Gefährdung des Produkts durch Konstruktionsänderungen zu beseitigen.

Die Handbücher müssen zudem einfach zu lesen sein. Auch muss der Hersteller nicht vor allen unwahrscheinlich falschen Einsätzen des Produkts warnen. Lediglich im Zusammenhang mit dem üblichen Einsatzgebiet (§ 2 (c) 3rd Restatement of Torts (Products Liability)). In den USA gibt es unterschiedliche Normen die die Sicherheitsstandards definieren, jedoch kann das Richterrecht in den Staaten diese aushebeln. Welche Norm zuständig ist hängt vom Produkt ab die American Society für Testing and Material International (ASTM) beschreibt andere Vorgaben als Produkte im Medizin oder Automobilbereich. Man kann sagen je höher die Unfallrate bei einem Einsatzbereich ist desto höher sind die Auflagen.

Unter Umständen muss darauf geachtet werden ob der Vertrieb und oder der Endkunde zusätzlich geschult werden muss.

Das Handbuch muss neben Inbetriebnahme auch Gebrauch, Wartung und Reparatur abdecken und die damit verbunden Gefahrenquellen. Die Warnhinweise müssen beim jeweiligen Schritt vermerkt sein wo sie auftreten können sein und nicht allgemein am Anfang der Anleitung. Auch müssen Warnhinweise am Produkt selber angebracht sein. Am besten in Englisch und Spanisch.

Wichtig ist auch das man nicht nur den Vertrieb sondern auch den Endkunden aktuell informiert. Dies realisiert man besten über eine Homepage die die aktuelle Manuals zum Download anbietet. Her können auch aktualisierte Version die sich nach der Auslieferung geändert haben hinterlegt werden.

Erstellung der Handbücher für den US-Markt

Ein weitere wichtiger Punkt ist das die Dokumentation bzw. Handbücher (Manuals) an den US-Standards angepasst werden muss. Eine einfache Übersetzung reicht nicht. Die Installations-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen müssen präzise sein. Mit amerikanischen Warnhinweisen (z.B. ANSI) & korrekter Fachterminologie (RFC). Dies gilt auch für Werbemittel und Webseiten. Z.B. ist eine leicht bekleidete Frau mit einer Kettensäge marketingtechnisch optimal aber aus Sicht der Produkthaftung ein ‚NoGo‘. Auch sollten die metrischen Maßeinheiten ruhig den US-Markt in Inch angepasst werden.

Da Produkte selber immer sicher werden, haben in letzter Zeit die Warnhinweise (Failure to Warn) bei der Produkthaftung an Bedeutung gewonnen.

Bedeutet: Benutzer, Anwender des Produktes muss vor der konkreten Gefahr, die von dem Produkt bei der Installation, Nutzung oder Wartung ausgeht gewarnt werden und auf die richtigen Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen werden. Nicht nur am Anfang des Handbuchs sondern dort wo sie beschrieben werden.

In den USA gibt es im Gegensatz zu uns keine gesetzlichen Regelungen. Sondern nur ein Fallrecht (Case Law) der 50 Staaten die man einsehen muss. Daher sollte diese Handbücher von einem Fachanwalt mit ausgefertigt werden. Man gibt ihn die vorhandene Dokumentation und er prüft die rechtlichen Anforderungen und kommentiert diese. Meist müssen danach Anpassungen vorgenommen werden. Danach muss die Dokumentationen ins spanische übersetzt werden. Beim Produkt und auf der Webseite müssen diese veröffentlicht werden.

Warnhinweise

Sie müssen Auffällig sein und dem Produkt entsprechen. Die Warnungen müssen sich an den Benutzer der Ware aber auch verständlich für Personen sein die auf einer anderen Art und Weise mit dem Produkt in Kontakt kommen.

Neben Piktogrammen sollte man Warnungen in Englisch, Spanisch und evtl. in Chinesische verfasst werden. Die Warnungen sollten Kurz, leicht verständlich und prägnant sein und sich vor allem abheben. Üblich sind die drei Begriffe ("Danger" (Gefahr für Leib und Leben), Warning", „Caution“ (Verletzungsgefahr).

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