Auswahl des Firmenstandorts
Auch wenn man in ganz Amerika tätig werden will, muss man sich für einen Staat entscheiden, in dem man seine Firma gründen will. Dies muss nicht der Staat sein, in dem man dann auch sein Büro eröffnet oder arbeiten will. Einen Firmensitz, wie bei uns, gibt es in den USA so nicht. Die Auswahl hat eher steuerliche und praktische Aspekte.
Wer also in mehrere Staaten aktiv werden will wird Steuer- und Firmenwirtschaftliche Aspekte in betracht ziehen und schnell auf Delaware stoßen. Nur der Rechtssitz muss sich in Delaware befinden, der spätere aktive Standort kann auch in einem anderen Staat liegen. Ausnahme ist Franchise, diese müssen auch in Delaware abgeführt werden, wenn man nur in einem anderen Staat tätig ist. So kann es zu doppelten Franchisegebühren kommen, die in Delaware relativ hoch sind.
Delaware
Delaware ist mit über 850.000 registrierten Firmen die Nr.1, wenn es darum geht eine Firma in den USA zu gründen. Die Wenigsten sind tatsächlich in Delaware aktiv sondern woanders. Delaware ist aus folgenden Gründen die Nr.1:
- Delaware bietet ein schnelles und einfaches Verfahren an, um eine Firma zu gründen.
- Liberales und fortschrittliches Gesellschaftsrecht.
- Unternehmerfreundliche liberale Gesetze und Rechtssprechung.
- Keine Körperschaftssteuern für Gesellschaften, die in einem anderen Staat tätig sind. Auch nicht für Gewinne, die außerhalb von Delaware erzielt werden.
- Richter sind hier mit dem Common Law in Bezug auf Firmenrechtsfragen gut ausgebildet und liberal eingestellt. So das es hier ein besondere Rechtssicherheit gerade bei Verträgen gibt.
- Die Kosten dort sind niedrig.
- Viele Firmen sind hier angesiedelt. Es ist kein Off-Shore Heaven oder Steueroase.
- Bester Schutz vor Haftung für die Gesellschafter und beteiligten Personen.
Delaware hat also nichts mit Scheinfirmen oder Briefkastenfirmen auf den exotischen Inseln zu tun. Wer in einem anderen Land gefragt wird, wo sein Hauptsitz ist, und dieser Delaware ist, wird dies ohne bedenken als seriös angesehen. Viele Großunternehmen wie Coca-Cola, General Motors, Google, Walt Disney, McDonald’s und über die Hälfte, der in den USA börsennotierten Unternehmen, haben hier einen Firmensitz. Insgesamt sind fast 70% aller US-Firmen dort registriert. In vielen Fachbüchern wird auch Delaware als Fallbeispiel hergenmmen.
Niederlassungen in anderen US-Staaten
Die in Delaware gegründete Gesellschaft kann anschließend in jedem U.S. Bundesstaat tätig werden, auch in mehreren, da die Amerikaner das Prinzip des Firmensitzes nicht kennen. Die Niederlassung (Brunch / Office) die in einem anderen Staat tätig wird ist eine sogenannte Foreign Corporation. Hierzu muss am Ort der späteren Niederlassung eine sogenannte “Application for Authority” beim Secretary of State Online beantragt werden, die in etwa einer Gewerbeanmeldung entspricht. Die Gesellschaft erhält dabei u.a. auch eine Landessteuernummer(AIN) und die Berechtigung zur Geschäftsausführung wird überprüft.
Unabhängig davon wo und in wie vielen Staaten die Firma später ihre Büros etabliert, bleibt sie stets eine 'Delaware Company', d.h. sämtliche gesellschaftsrechtlichen Vorgänge richten sich allein nach den flexiblen Delaware Regeln.
Es gibt Bundesstaaten wie New York und Kalifornien, die ihr restriktiveres Gesellschaftsrecht auch auf Foreign Corporation anwenden.
Immobilienrecht
Wer eine Firma in den USA gründet braucht auch ein Büro. Das heißt, dass eine Immobilie gekauft oder gepachtet werden muss. Diese Verträge sollten immer mit der US-Firma und keiner einzelnen Person abgeschlossen werden.
Grundsätzlich gibt es kaum Beschränkungen für ausländische Investoren Grundbesitz und Immobilien zu erwerben. Eine erste Übersicht gibt der Artikel ein Haus in den USA kaufen.
In den USA gibt es auch kein öffentliches Grundbuch. Lediglich im Register of Deeds bzw. Land Register (Real Estate Recoring) der Staaten wird ein Eintrag vermerkt, der aber nicht mit dem Grundbuch vergleichbar ist.
Das Angebot an Büro & Geschäftsräumen ist groß in den Städten. Man sollte einen Immobilienmakler mit der Suche beauftragen, der auch die Mietkonditionen aushandelt. Auch wenn gerne langfristige Verträge zu besonders günstigen Konditionen angeboten werden, sollte man davon abstand nehmen um flexibel zu bleiben.
Ausnahmen und Beschränkungen beim Erwerb gibt es teilweise unter folgenden Bedingungen:
- Einige Staaten beschränken die Größe oder Pachtdauer bei Land- und Forstwirtschaftlichen Flächen oder Ressourcen. Zudem muss man solche Käufe immer beim Secretary of Agriculture melden. Wenn das Land nicht nur rein privat genutzt wird, in der Regel ab etwa 81 ha (200 acres) muss es bei der BEA gemeldet werden.
- In den Staaten Connecticut, Indiana, Kentucky, Missouri, Nebraska, New Hampshire und Oklahoma können Ausländer nur ausnahmsweise Grund erwerben.
- Ausländischen Investoren, die mit den USA in einem Krieg oder Krise stehen, kann der Erwerb laut Trading With The Enemy Act (TWEA) verboten werden. Der Präsident kann auch auf bereits erworbenes Eigentum Zugriff nehmen. Die betrifft heute aber nur noch Kuba, selbst Nordkorea wurde von der Liste gestrichen.
- Eigentum, das sich in Besitz des Staates befindet, können nicht von Ausländern erworben oder gepachtet werden. Jedoch kann man sie über eine US-Gesellschaft (>50% Beteiligung) aus bestimmten Investorenländer erwerben. Die Regel ist, das das jeweilige Land es auch US-Bürgern erlauben würde.
- Notarpflicht gibt es nur in Louisiana. Für den Kauf von Grund oder Immobilien durch eine Firma sollte immer ein Fachanwalt hinzugezogen werden.