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Verträge

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Verträge in den USA abschließen

Verträge & AGB (Contract & Agreement) in den USA. Was ist im Vertragsrecht USA der Unterschied zu Europa?
In den USA gibt es kaum Handelsgesetze. Um so wichtiger, dass man alle Eventualitäten in seinen Verträgen regelt.

Schutz vor Haftung im USA Vertragsrecht

In der Regel reicht es nicht aus seine deutschen Verträge einfach nur übersetzen zu lassen. In den USA gibt es keine AGB, BGB oder HGB Regelungen wie hier. Auch sind viele Begrifflichkeiten unbekannt und hätten kein Recht. In den USA werden in jeden Staat von Fall zu Fall (Case Law) entscheiden, die dann eine Rechtsgrundlage bilden. Die Einsicht in die Urteile der 50 Staaten kann am besten ein Fachanwalt einsehen und der sollte auch die Verträge aufsetzen.

Wenn die Verträge mit dem Partner klar sind und keine Ansatzpunkte für Interpretation lassen, so wird sich daraus schwer bei Streitigkeiten eine Klage und entsprechende Strafe konstruieren lassen.

Ein Anwalt benötigt nach Erhalt der deutschen Verträge, je Vertrag etwa zwei Wochen und kostet zwischen 1.250 und 2.500 USD. Er passt die Verträge den aktuellen Case Law an. Diese Verträge sollte man daher etwa alle drei bis fünf Jahre auf den neusten Stand bringen lassen.

Verträge & AGB

Wie schon erwähnt müssen Verträge & AGB‘s (Contract & Agreement) aufgrund des anderen Rechtssystems in den USA diese Unterlagen komplett überarbeitet werden. Nur die kaufmännischen Punkte können meist übernommen werden. In Europa wird viel mündlich und per Handschlag geregelt und viele schriftliche Vertragspunkte wirken eher abschreckend. Anders in den USA. Hier sollte man den ‚Deal‘ bis in die letzte Vertragsklausel durchdenken und vertraglich abfassen. Der Vertragspartner in den USA erwartet sogar solche umfassenden Verträge.

Unter anderem sollten die folgenden fünf Punkte im vertraglichen Risk Management mit in die Standardverträge:

  • Ausschluss von Folgeschäden (Exclusion of consequential damages)
  • Gesamthaftungshöchstgrenze (Overall liability cap)
  • Vereinbarung bei Fristen (Time is of the essence provision)
  • Geschäft ist Geschäft (Deal-is-the deal)
  • Schiedsverfahren (Arbitration)

Vertragsrecht

Bundesstaat Delaware Code Title 6 (Commerce and Trade; Uniform Commercial Code)

Garantie und Gewährleistungen

Garantie und Gewährleistungen (Representations & Warranties) bzw. der Schutz vor Gewährleistung müssen auf US-Standard angepasst werden. Er ist nicht geregelt und auch nicht vorgeschrieben, aber ein wichtiger Marketingpunkt der laut in den USA kommuniziert wird.

Die Gewährleistung im Warenhandel ist gesetzlich in den einzelnen Staaten geregelt aber durch den Uniform Commercial Code (UCC) fast einheitlich. Der UCC ist jedoch kein verbindliches Gesetz. Louisiana hat etwa den Artikel 2 des UCC der Bestimmungen zum Warenkauf enthält nicht umgesetzt.

In Louisiana findet § 4301 Civil Code Louisiana auf den Warenkauf.

Im UCC sind Regelungen zur Vertragsgestaltung, zum Eigentumsübergang, zur Vertragserfüllung, zu Rechtshilfen, Zahlungsabwicklung, zu Lagerwaren und zu Sicherungsgeschäften verfasst.

Da beim Vertragsrecht auch das Common Law Anwendung findet gilt, dass der UCC bei Gegensprüchen Vorrang hat, wenn er genau diesen Vorfall beim Kauf regelt.

! Weiter Details zu Garantie und Gewährleistungen unter Produkthaftung.

Verträge zwischen Gesellschaften

Verträge zwischen der dt. Muttergesellschaft und US-Tochter (Inter-company contract) dienen zur Reduzierung der Steuerlast in den USA. In ihr werden auch Lizenzen, Services, Know-how etc. geregelt. Diese sollte unbedingt von einem Fachanwalt erstellt werden.

Sonstige Verträge

Des Weiteren können extra Verträge mit folgenden Partnern entstehen:

  • Händlern, Handelsvertreter, Vertragshändler, Kommissionäre und Franchisenehmer
  • Zulieferern
  • Agenten
  • Lizenznehmer
  • Arbeitsverträge (Siehe Mitarbeiter)
  • Freie Mitarbeiter

Vertragsgestaltung

Verträge in den USA sind sehr umfangreich. Fast jeder Vertrag wird mit Hilfe von Fachanwälten aufgesetzt. Der Anwalt wird schon sehr früh dazu gezogen. Er berät bereits bei der Verhandlung und übernimmt sogar oft die Vertragsverhandlung. Wenn die Parteien selber einen Vertrag aushandeln sollte dieser als Vorvertrag deklariert werden und später durch einen Anwalt revidiert werden. Ein Anwalt ist aus folgenden Gründen ratsam, da er sich besser mit folgenden Vertragsthemen auskennt:

  • Case Law- Wie schon unter Recht beschrieben beruhen viele Gesetzen auf dem Fallrecht dem Case Law der über 50 Staaten geht
    Ausnahme Louisiana, hier gilt kodifiziertes Recht, was aus dem französischen Code Civil stammt.
  • Nur für den Verkaufs- und Vermietungsgeschäften existiert in den USA ein verfasstes Vertragsrecht.
  • Öffentliches Recht- Im öffentlichen Recht gibt es sehr viele Behörden die selber Verordnungen erlassen können.
  • Handelsgesetz - das Amerikanische Handelsgesetz (Uniform Commercial Code) ist sehr lückenhaft und Oberflächlich. Dies hat zur Folge dass man in Verträge sehr viele Eventualitäten klären muss.
  • Prozesse – Wenn es zu einem Prozess kommt kann das Urteil durch eine Jury die nicht fachkundig ist erfolgen. So kann ein Vertrag einen komplizierten Sachverhalt sachkundig klären und besser von der Jury ausgelegt werden.
  • Absprachen – Absprachen die vor dem Vertrag getätigt wurden sind nach dem Parol Evidence Rule vor Gericht nicht gültig und müssen in den Vertrag einfließen
  • Der Vertrag soll die Pflichten der Vertragsparteien festlegen.

Sobald Vertragsbedingungen gegen Gesetze verstoßen, sind sie unwirksam. Dies gilt auch im Nachhinein, wenn sich Gesetze ändern.

Auch sind Verträge, die den Wettbewerb in den USA behindern, (covenant not to compete) ungültig.

Zusatzvereinbarungen (Waiver) die den eigentlichen Vertrag verändern können sind nicht ungewöhnlich. Meist sind dies eigene Verträge die aber Bezug auf den eigentlichen Vertrag nehmen müssen.

UN-Kaufrecht

Das UN Kaufrecht das Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) gilt auch für die USA bzw. Deutschland. Es greift automatisch bei grenzübergreifenden Handel und Werksverträgen. Nicht für Dienstleistung. Man kann das UN-Kafrecht (Artikel 6) vertraglich ausschließen. Man sollte prüfen wann dies Sinn macht.

Streitbeilegung

Es werden im Geschäftsleben auch Verträge aufgesetzt um einen Streit beizulegen. Dies geschieht, wenn man sich außergerichtlich einigt. Meist geht es dabei um eine geringere Zahlung bei Vertragsverstößen als ursprünglich vereinbart. In diesen Verträgen wird dann ein generelles Klageverzicht (Releas) oder bedingten Klageverzicht (covenant not to sue) vereinbart.

Schriftliche Verträge

Auch wenn Verträge nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, außer etwa bei Immobilien Erwerb oder Bürgschaften, werden im Geschäftsbereich fast immer Verträge schriftlich festgehalten. Sie geben eine Rechtssicherheit. Als Schriftform reichen neben den klassischen schriftlichen Vertrag auch E-Mails. Auch kann ein Vertrag aus mehreren Verträgen bestehen solange auf die jeweiligen verwiesen wird.

Amazon: Vertragsrecht

Immobilen Kaufvertrag

Mit der Firmengründung kommt sehr schnell die Überlegung statt ein Büro oder Lager zu pachten selber eins zu kaufen. Prinzipiell gilt was bereits unter Hauskauf in den USA geschrieben wurde. Besonderheiten auf die man achten sollte:

  • Gewährleistung ist nicht gesetzlich geregelt sondern beruht mal wieder auf dem Common Law. Es gilt: „caveat emptor - Käufer, sei wachsam“ was bei uns dem gekauft wie gesehen entspricht.
  • Bei jedem Kauf sollte auf die Untersuchung (due diligence) besonders Wert gelegt werden. Wie etwa Umweltauflagen, Öffentliche Nutzung oder Altlasten
  • Da es kein Grundbuch gibt wird dem Käufer eine Grundstücksübertragungsurkunde (warranty oder quitclaim deed) die im Register of Deeds beziehungsweise Land Register publiziert wird. Diese Register sind nicht mit dem Grundbuch vergleichbar.
  • Der Käufer erhält eine Versicherungspolice des Verkäufers gegen Rechtsmängel bei Eigentumsübertragung (title insurance commitment).
  • Grundsätzlich kann jeder ausländische Investor ein Grundstück in den USA erwerben. Jedoch gibt es Beschränkungen oder Auflagen die den Erwerb betreffen.
  • Nach dem Trading With The Enemy Act (TWEA) können Investoren oder Staatsbürger aus Ländern die im Krieg oder Krisenverhältnis mit den USA stehen der kauf verwehrt werden und Zugriff auf bereits erworbene Besitz erfolgen.
  • Eigentum das sich in Besitz des US-Staates befindet kann von Ausländern nicht erworben oder gepachtet werden. Jedoch ist es möglich über eine US-Tochter diese zu erwerben bzw. zu pachten, wenn er in Besitz von über 50% der Firma ist und er aus einem Land kommt das US-Bürgern die gleichen Rechte einräumt.
  • Das Agricultural Foreign Investment Disclosure Act (AFIDA), schreibt vor das ausländische Investoren den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen beim dem Secretary of Agriculture melden müssen.

Zudem haben Einzelstaaten einzelne Verbote erlassen die in drei Kategorien fallen

  • Minor restrictions
    etwa in Arizona, Georgia, South Carolina, Virginia und Wyoming. Sie verbieten den Erwerb von “feindlichen“ Staaten. Dies ist aber ohnehin schon durch den oben erwähnten TWEA gedeckt.
  • Major restrictions
    etwa in Illinois, lowa, Minnesota, Pennsylvania und Wisconsin. Hier gibt es Beschränkungen bei der Größe des Grundstücks bzw. die Pachtdauer.
  • General prohibitions
    In Connecticut, Indiana, Kentucky, Missouri, Nebraska, New Hampshire und Oklahoma. Hier können ausländische Investoren und Ausländer nur ausnahmsweise Grund und Boden kaufen.

Daher sollte man vor dem Kauf sich über die Gesetze im jeweiligen Bundestaat informieren. Beim Kauf für eine Firma sollte ein Fachanwalt hinzugezogen werden der sich mit den lokalen Rechten auskennt vor allem im Common Law.

Linktipp: Amazon Immobilien USA

Anmietung

Der Markt für Pacht Immobilen ist groß. Es ist ratsam einen Immobilienmakler auch für die Suche nach einem Pachtgrundstück zu beauftragen. Er übernimmt auch die Verhandlung der Mietkonditionen. Der Mietvertrag sollte auf den Namen der Firma und nicht einer einzelnen Person ausgestellt werden damit bei Streitigkeiten keine private Person in die Haftung kommt.

Oft erhält man bessere Konditionen für sehr langfristige Verträge. Diese sollte man aber eher ausschlagen um wirtschaftlich flexibel zu bleiben.

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