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Zoll Einfuhr USA

Zollbestimmungen USA

Zoll USA – Einfuhrbestimmungen & Zollfrei

Die Zollbestimmungen in den USA sowie die Einfuhrbestimmungen von und nach Deutschland: Was ist beim USA-Zoll erlaubt und zollfrei?
Die Sicherheitskontrolle hat nichts mit dem Zoll zu tun. Wer meint, es bis hier hergeschafft zu haben, ist noch lange nicht am Zoll vorbei. Im Gegenteil: die Sicherheitskräfte interessieren sich nicht sonderlich für Zollwaren.

Zoll USA-Reise

Erkundigt Euch vorher was Ihr zollfrei mit Euch führen dürft. Es ist kein Kavaliersdelikt, Waren nicht anzumelden.

Üblicherweise bringt man eher etwas aus den USA mit, als Waren einzuführen. Daher vorher schlaumachen, was erlaubt ist, wenn man etwa in New York shoppen oder in einer der Florida Outlet Malls war.

Zollbestimmungen bei Einreise in die USA

Wie bereits erwähnt, ist es eher selten, bei der Einreise in die USA etwas mitzunehmen, deshalb sind die Kontrollen der Waren nicht so streng wie bei der Rückkehr. Jedoch wird auf Folgendes sehr streng beim USA Zoll geachtet:

  • Keine frischen Lebensmittel aus Tiererzeugnissen, Pflanzen, Samen und Milch. Danach wird fast jeder gefragt. Essen im Flieger lassen. Aus Angst vor Seuchen sind am Flughafen Hunde im Einsatz.
    Hier ist eine Übersicht über erlaubte und verbotene Lebensmittel Einfuhr in die USA ►
  • Es wird fast immer nach Bargeld gefragt. Hier keine Summen über 10.000 USD nennen bzw. mitnehmen. Bei der Frage geht es eher darum, ob man sich den Urlaub leisten kann oder Geld in den USA verdienen will. Die Antwort „Kreditkarte und etwas Bargeld“ ist vollkommen ausreichend.
  • Es ist sinnvoll, sich vorher Dollars zu kaufen, jedoch müssen Beträge die 10.000 Euro (10.000 USD) übersteigen, bei der Ein- und Ausreise angemeldet werden, sonst drohen Strafen und der Verdacht von Geldwäsche oder der Finanzierung von Terrorismus. Und bei Letzterem ist Schluss mit lustig.
  • Haustiere müssen vorher untersucht und geimpft werden. Ärztliche Bescheinigung nicht vergessen! Danach folgt meist noch eine Quarantäne.
  • Geschenke nur bis max. 100 USD.
  • Medikamente sollten den Beipackzettel und eine ärztliche Bescheinigung beiliegen haben, und nur in bedarfsüblichen Mengen.
  • Alkohol erst ab 21 Jahren in den erlaubten Mengen.
  • Eigenes Auto ist bis zu einem Jahr erlaubt. Verkauft darf es aber nur werden, wenn es dortigen Vorschriften (vor allem Umweltauflagen) entspricht.
  • Waffen zum Sport und zur Jagd sind erlaubt, müssen aber zusammen mit der restlichen Munition wieder ausgeführt werden. Verboten sind voll- und halbautomatische Waffen.

Kofferschlösser werden im Zweifelsfall aufgebrochen. Um dies zu vermeiden, gibt es sogenannte TSA – Schlösser und Gurte. Sie können ohne Schaden von der TSA geöffnet werden und sind meist bunt, sodass sich der eigene Koffer auf dem Band besser erkennen lässt. Der Zoll legt auch einen Vermerk in den Koffer, dass er geöffnet wurde.

Wer auf Nachfrage nicht angibt, dass er etwas zu verzollen hat, handelt vorsätzlich. Ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung ist die Folge.

Einfuhr aus den USA

Wer beim Zoll nach Waren gefragt wird und Waren verschweigt, handelt vorsätzlich und bekommt ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

  • Die Beweislast, dass eine Ware nicht in den USA gekauft worden ist, liegt beim Reisenden!
  • Bei teuren Geräten, wie z. B. eine Kamera, die man schon auf dem Flug dorthin besaß, sollte man die Rechnung vorsichtshalber dabei haben.
  • Die Freimenge beträgt 430 Euro, unter 15 Jahren sind nur 150 Euro zollfrei.
  • Bis 700 Euro Warenwert kann mit 17,5 % Einfuhrzoll pauschal versteuert werden.
  • Es müssen alle Waren, die nicht für den Eigenbedarf sind, angemeldet werden.
  • Textilien über 1.500 Euro (1000 Euro bei Postzustellung) benötigen, auch für den Privatgebrauch, eine vorherige Einfuhrgenehmigung.
  • Produkte aus Tieren oder Pflanzen können verboten sein – unbedingt vorher informieren. Verstöße gegen Artenschutz oder Seuchenschutz werden besonders kontrolliert.
  • Vorsicht bei Lebensmitteln. Sie müssen angegeben werden. Es gibt eine Reihe von Verboten.
  • Wer mehrere gleiche Geräte, wie Notebooks, Kameras etc. bei sich hat, wird mit Sicherheit genauer befragt.
  • Nicht vergessen: Notebooks haben eine US-Tastatur, es macht keinen Sinn zu behaupten, man hätte es schon bei der Einreise besessen. Auch der Barcode ist anders als bei uns.
  • Mengen dürfen nicht zusammengelegt werden. Also keine einzelne Ware über 430 Euro zusammenlegen und sich entschuldigen, man sei ja zu zweit.
  • Alkohol, Zigaretten etc. erst ab 17 Jahren. Keine Mengen im Namen des Kindes mitnehmen.
  • Medikamente nur in Handelspackungen für den persönlichen Bedarf.
  • Sale Tax ist nicht mit der MwSt. in Europa zu vergleichen. Sie werden von den einzelnen Staaten erhoben und sind unterschiedlich. Man muss sich an den jeweiligen Staat wenden und dort nachfragen.
  • Bei Produktpiraterie oder gefälschte Waren ist der Zoll tolerant, sofern es sich um Einzelstücke handelt, sie für den privaten Gebrauch bestimmt sind und keine Bestimmungen, wie Sicherheit, verletzen.
  • Es gibt eine Zoll-App für das iPhone und Android, in der alle Fragen abgerufen werden können.
    Für Deutschland über iTunes und Play Store. Für Österreich vom BMF iTunes und Play Store.

Erlaubte zollfreie Mengen an Tabak und Alkohol

Tabak (ab 17 Jahren)

200 Stück Zigaretten oder
100 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 Gramm) oder
50 Stück Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

Alkohol (ab 17 Jahren)

2 Liter – Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % vol. oder
1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol. oder unvergärter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol. oder mehr
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

Und zusätzlich
4 Liter nicht schäumende Weine
sowie
16 Liter Bier.

Bei größeren Mengen kommen folgende pauschale Abgaben hinzu:

  • Schaumwein 2,30 Euro je Liter,
  • Likörwein, Wermut Wein und anderer aromatisierter Wein 2,10 Euro je Liter
  • zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen sowie Branntwein, Likör und andere Spirituosen 6,80 Euro je Liter.
  • Unvergälter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol. oder mehr (in Mengen bis zu 5 Litern) 14,50 Euro je Liter,
  • Unvergälter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol. (in Mengen bis zu 5 Litern) 9,90 Euro je Liter,
  • Zigaretten 0,19 Euro je Stück.
  • Zigarren und Zigarillos (in Mengen bis zu 250 Stück) 42 Prozent des hiesigen Einzelpreises.
  • Feinschnitt (in Mengen bis zu 1 Kilogramm) 82,80 Euro je Kilogramm.
  • Pfeifentabak (in Mengen bis zu 1 Kilogramm) 49,30 Euro je Kilogramm,
  • Vergaserkraftstoff 0,90 Euro je Liter,
  • Dieselkraftstoff 0,70 Euro je Liter.

Aktuelle Informationen gibt es unter:

Zoll.de und Zoll Österreich

Zuviel gekauft, was nun?

Zollabgaben

Natürlich kann man mehr mitnehmen als die Freimenge, man muss es dann ‚nur‘ versteuern. Voraussetzung ist, dass eine Einfuhr erlaubt ist und es keine Mengenbeschränkungen gibt.

  • Wichtig ist, dass man alle Rechnungen hat.
  • Waren bis zu einem Wert von 700 Euro werden pauschal mit 17,5 % (15% bei bestimmten Drittländern, um sie zu unterstützen) versteuert. Dies gilt nicht für Alkohol und Tabak (siehe Kasten oben).
  • Ab 700 Euro muss alles nach Vorschrift versteuert werden. Die Abgabe setzt sich aus Zoll, evtl. Verbrauchssteuer und Einfuhrumsatzsteuer (USt. D-19 %/7 % A-20 %/10 %) zusammen.
  • Wer den Zoll nicht direkt vor Ort bezahlen kann, muss die Ware, bis 10 Tage, als Pfand am Zoll liegen lassen.

Um über die Abgaben vorher Bescheid zu wissen, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Die Gängigsten sind:
Eine vorherige verbindliche Anfrage bei der Zollstelle:
Deutschland oder Österreich
oder eine unverbindliche Anfrage am Telefon:
D: Telefon: +49(0)351 44834 510
A: Telefon +43(0)1 51433 564053

Die Waren können vorher angemeldet werden, so hat man es leichter am Zoll, jedoch jede Ware extra. Ein Blick online auf Taric hilft. Hier sind alle Warengruppen aufgeführt. Dann kann man sich beim Zoll auf die Taricnummer berufen. Zum Schluss kommt auf alles noch die USt.

Post von/nach USA

Manche lassen sich gekaufte Waren nach Deutschland liefern oder schicken Sie sich selber zu. Die folgenden Regeln sind auch für Bestellungen im Internet aus den USA gültig.

Nach Amerika

  • Verschicken von Alkohol ist verboten (außer mit Kurier).
  • Lebensmittel müssen unter Umständen vor dem Verschicken angemeldet werden.
  • Auch hier gelten die üblichen Zollbestimmungen wie bereits erwähnt.

Aus Amerika

  • Selbe Einfuhrverbote wie oben beschrieben.
  • Seit dem 1. Juli 2021 endete die Befreiung für Waren unter 22 € und auf jeden Warenversand werden Einfuhrabgaben erhoben. 
    Ausnahme: Wenn der Warenwert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 Euro beträgt – also bis 5,23 Euro.
  • Achtung mehrere Pakete gelten als eins, wenn sie am selben Tag verschickt wurden oder eine Sendung aus mehreren Pakten besteht.

Die Abfertigung durch die Post erfolgt, nur wenn:

  • der Inhalt keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegt und
  • eine glaubwürdige Rechnung außen am Paket angebracht ist.

Wenn dies gegeben ist, übernimmt die Post die Zollabfertigung und der Postbote erhebt die Abgaben bei der Zustellung.

Alle anderen Sendungen werden beim zuständigen Zollamt hinterlegt etwa wenn:

  • auf der Rechnung steht „Geschenk“, aber das Paket nach einem Händler aussieht.
  • Wenn Pakte beim Zollamt landen, steht in der Benachrichtigung der Post warum.
  • Man kann auch die Post nochmals beauftragen, indem man die fehlenden Unterlagen mit der Benachrichtigungskarte zurücksendet.
  • Waren werden nach 14 Tagen Lagerung zurückgeschickt. Ab einer Woche kommen oft Lagergebühren hinzu.
  • Es muss der Wert der Ware nachgewiesen werden, meist durch Kreditkarten, PayPal oder Kassenrechnungen.

Der Zoll wird inkl. Porto/Versand berechnet, nicht allein der Warenwert!

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