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Anschlussflug verpasst

Anschlussflug verpasst

Anschlussflug verpasst – das können Sie tun!

Was können Urlauber tun, wenn sie ihren Anschlussflug verpasst haben? Welche Rechte stehen ihnen zu?
Wer seinen Flug unverschuldet verpasst, hat oft einen Entschädigungsanspruch.

Wer die USA oder ein anderes weiter entferntes Reiseland besucht, kann oft nicht per Direktflug anreisen. Meistens kein Problem – gelegentlich wird das Umsteigen für Urlauber aber zum echten Albtraum. Das gilt zumindest dann, wenn sich der Anschlussflug aufgrund einer Verspätung oder aus anderen Gründen nicht erreichen lässt. Doch was können Urlauber tun, wenn sie ihren Anschlussflug verpasst haben? Welche Rechte stehen ihnen zu?

Wer seinen Anschlussflug unverschuldet verpasst, erhält eine Entschädigung

Bereits beim Start in den Urlaub geht manchmal einiges schief: Der Abflug am Heimatflughafen verspätet sich, beim Umsteigen kommt Stress auf und schließlich wird der Anschlussflug verpasst. Nicht selten passiert es außerdem, dass sich der Anschlussflug plötzlich als überbucht entpuppt und deshalb nicht wahrgenommen werden kann.

Für Urlauber ist das oft eine echte Katastrophe. Schließlich erzeugen die kompliziert erscheinenden Ein- und Ausreisebestimmungen und -prozeduren gerade in den USA oft schon genügend Stress. Einen verpassten Anschlussflug kann in dieser Situation niemand gut gebrauchen.

Ist es aber einmal geschehen und der Anschlussflug unverschuldet verpasst, gibt es für Reisende – trotz aller Unannehmlichkeiten – eine gute Nachricht: Häufig erhalten Urlauber eine Entschädigung, wenn sie ihren Anschlussflug verpasst haben und das Reiseziel erst verspätet erreichen.

EU-Fluggastrechte gelten auch bei Reisen in die USA

Dass Fluggäste, was Flug-Entschädigungen betrifft, tatsächlich zu ihrem Recht kommen, stellt unter anderem der Europäische Gerichtshof sicher. Immer wieder stärkt dieser durch seine Urteile nämlich die Fluggastrechte von Reisenden aus der EU. Zudem setzen sich die Reiseprofis von Flightright für Reisende ein und helfen weiter, wenn der Anschlussflug verpasst wird.

Flightright unterstützt Reisende nämlich dann, wenn es um die Durchsetzung und vorherige Prüfung von Entschädigungsansprüchen geht. So hilft das Unternehmen Reisenden etwa bei der Anspruchsklärung im Falle von Flugverspätungen, -annullierungen oder nach sonstigen Reiseärgernissen. Sofern im konkreten Fall ein Anspruch besteht, erhalten Urlauber selbstverständlich auch Unterstützung bei dessen Durchsetzung.

In welchen Fällen kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen?

Laut EU-Fluggastrecht haben Passagiere, die ihren Anschlussflug aufgrund eines verspäteten Zubringerflugs verpassen, einen Anspruch auf Entschädigung. Dieser Anspruch entsteht dann, wenn der Reisende aufgrund des verpassten Fluges drei Stunden (oder mit noch größerer Verspätung) am Zielflughafen ankommt. Trifft dies zu, entsteht ein Anspruch auf 250 bis 600 Euro Entschädigung. Außerdem hat der Reisende einen Anspruch auf Verpflegung am Flughafen.

Damit ein Entschädigungsanspruch entsteht, müssen die betroffenen Flüge allerdings einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen unter eine Buchung fallen und
  • zumindest Start oder Landung müssen auf einem EU-Flughafen erfolgen.

Wird beispielsweise ein Flug von Frankfurt über New York nach Houston direkt gemeinsam gebucht, handelt es sich um eine Buchung. Hier ist eine Entschädigung für Verspätungen und verpasste Anschlussflüge möglich. Wird jedoch der Flug von New York nach Houston separat gebucht, liegt keine zusammenhängende Buchung vor. In letzterem Falle wäre eine Entschädigung keine Option.

Wichtig ist außerdem, dass der Zubringerflug, dessen Verspätung das Verpassen des Anschlussflugs verursacht hat, der EU-Fluggastrechteverordnung unterliegt. Das ist stets dann der Fall, wenn der Flug auf einem EU-Flughafen startet oder endet. Endet der Flug lediglich auf einem EU-Flughafen, muss die den Flug durchführende Fluggesellschaft außerdem in der EU sitzen.

Hierzu zwei Beispiele:

  1. Beispiel: Ein Reisender hat Lufthansa-Flüge von Frankfurt über Madrid nach New York gebucht. Aufgrund einer Verspätung des Fluges von Frankfurt nach Madrid verpasst er den Anschlussflug nach New York. Hier kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.
  2. Beispiel: Ein Reisender hat Flüge mit United Airlines von Houston über New York nach Frankfurt gebucht. Bereits in Houston ergibt sich eine Verspätung und der Reisende erreicht seine Anschlussflüge nicht. Obwohl der Zielflughafen hier in der EU liegt, hat der Reisende keinen Entschädigungsanspruch. Das ergibt sich bereits daraus, dass United Airlines den Sitz in den USA hat.

Wie hoch ist der Entschädigungsanspruch?

Hat der Reisende aufgrund eines verpassten Anschlussflugs Anspruch auf Entschädigung, richtet sich ihre Höhe nach der Flugdistanz. Der gezahlte Ticketpreis beeinflusst die Entschädigungssumme nicht.

Überdies kommt es auf die zwischen Start und Ziel liegende Luftlinien-Distanz an. Die gewählte Flugroute, welche die Distanz unter Umständen verlängert, ist nicht relevant. Prinzipiell kann die Entschädigungssumme 250 bis 600 Euro betragen.

Größere Distanz, mehr Entschädigung

Je größer die zurückgelegte Distanz, desto höher fällt der Entschädigungsanspruch im Falle eines verpassten Anschlussflugs aus. Die konkrete Entschädigungshöhe ist in drei Gruppen unterteilt:

  • Für Kurzstreckenflüge mit bis zu 1.500 Kilometern Distanz liegt die Entschädigungssumme bei 250 Euro.
  • Für Mittelstreckenflüge (Distanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer) rangiert die Entschädigungssumme bei 400 Euro.
  • Bei Langstreckenflügen ab 3.500 Kilometer Distanz ist eine Entschädigung von 600 Euro möglich.

Damit ein Entschädigungsanspruch tatsächlich besteht, muss eine Flugunregelmäßigkeit vorgelegen haben. Diese kann in einer Verspätung und dem Verpassen des Anschlussfluges bestehen. Darüber hinaus kommen Flugannullierungen oder die Nichtbeförderungen etwa wegen Überbuchung des Anschlussfluges in Betracht.

Ein verpasster Anschlussflug ist ärgerlich – aber kein Grund zur Panik.

Anschlussflug verpasst? So gehen Sie vor!

Ein verpasster Anschlussflug ist ärgerlich – Grund zur Panik besteht aber nicht. Um das Reiseziel trotzdem zügig und stressfrei zu erreichen, sollten Reisende besonnen und Schritt für Schritt vorgehen:

  • Ruhig bleiben! Auch wenn es schwerfällt: Wer ruhig und besonnen bleibt, findet schneller eine Lösung für sein Reiseproblem. Aufregung hilft schließlich nicht dabei, das Reiseziel früher zu erreichen.
  • Airline kontaktieren – am Service Desk der Airline, die den verpassten Anschlussflug durchführt, wird Passagieren geholfen. Wurde ein Flug verpasst, sollte das Problem schnellstmöglich einem Mitarbeiter am Service Desk geschildert werden.
  • Flug umbuchen lassen – der Service-Mitarbeiter der Airline wird eine kostenlose Umbuchung des verpassten Fluges vornehmen. Diesbezüglich sollte sich der Fluggast außerdem schriftlich bestätigen lassen, dass er seinen Anschlussflug aufgrund eines verspäteten Zubringerflugs verpasst hat.
  • Entschädigung einfordern – wie schon erwähnt, kann sich aufgrund eines unverschuldet verpassten Anschlussfluges ein Entschädigungsanspruch ergeben. Prüfen und durchsetzen lässt sich der Anspruch leicht mithilfe der Reiseexperten von Flightright.
Allerdings muss sich niemand den Urlaub von eventuellen Entschädigungsansprüchen verderben lassen. Auch nach Ende des Urlaubs sind diese nämlich noch durchsetzbar. Insgesamt haben Reisende sogar drei Jahre lang Zeit, um etwaige Ansprüche geltend zu machen.
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