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Warum eine Firma?

Warum eine US Firma gründen?

Warum eine Firma in den USA gründen? Und nicht Selbsständig arbeiten?

Wer sich im US Markt selbständig machen will, sollte dort eine eigenständige Firma gründen. Es gibt gute Gründe.
Die USA haben den größten Binnenmarkt der Welt. Der meiste Umsatz wird in der Dienstleistung erbracht. Somit ist der Markt auch für uns interessant.

Warum in den US Markt?

Die USA hat den größten Binnenmarkt der Welt. „Made in Germany“ Waren haben dort nach wie vor einen Wert. Jedoch wird der größte Teil des Bruttoinlandsprodukt (BIP) mit Dienstleistungen erzielt. Sprich man hat auch gute Marktchancen vor Ort im Dienstleistungsbereich. Die USA haben mit dem General Agreement on Trade in Services (GATS) ihren Markt für ausländische Investoren geöffnet. Große Beschränkungen gibt es nach wie vor in der Baubranche der stark geschützt wird.

Weitere Erleichterungen bietet das Trade in Services Agreement (TiSA), das das Ziel hat gemeinsame Regelungen für ausländische Investoren im staatlichen Bereiche.

Ein weiteres Abkommen wäre das Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), das Beschränkungen im Dienstleistungs- und Handelssektor klären soll. Mit der Wahl von Donald Trump sind diese Verhandlungen jedoch erstmal vom Tisch.

Dienstleistungen wie Service, Wartung und Schulung im Rahmen eines Kaufvertrages sind kein Problem, solange dieser sich um keine Bautätigkeiten handelt. Wer jedoch mehr und vor Ort im Dienstleistungssektor anbieten will, sollte dies über eine US-Niederlassung tun.

Beim Start helfen diverse Ratgeber.

Wie erobert man den US-Markt?

Wer bereits eine Firma hat oder hier Selbständig arbeitet, überlegt zuerst einfach dort eine Niederlassung (Brunch / Office) zu eröffnen bzw. einfach zusätzlich dort im Markt seine Ware oder Dienstleistung zu erbringen.

Dies sollte auf keinen Fall geschehen um einen Durchgriff und Offenlegungspflichten der US-Behörden zu vermeiden. Auch würde man damit in den USA steuerpflichtig werden und die beiden Steuersysteme (HGB und US-GAAP) sind schwer vereinbar.

Gelder, die in der US-Firma erwirtschaftet werden, fließen in der Regel als Dividende zurück. Eine Firmengründung in den USA ist mit sehr geringen Kosten verbunden und dauert etwa 3 Tage. Mindestkapital, Veröffentlichung in einem amtlichen Anzeiger, Notarisierung und Handelsregistereintrag sind in den USA nicht erforderlich.

Auch aus folgenden Gründen sollte man unbedingt eine eigene US-Tochter mit begrenzter Haftung gründen:

Haftungsschutz

  • Man kann nicht einfach seine AGB’s übersetzt mitnehmen. In den USA gelten andere Gesetze, Vorschriften und Verträge. Die Summen im Schadensfall bei Produkthaftung können sehr schnell sehr hoch werden. Eine US-Tochter mit beschränkter Haftung sichert die Beteiligten ab.
  • Außer bei der Produkthaftung erfolgt kein Durchgriff auf die Muttergesellschaft in Deutschland oder der EU. Das heißt die Firma hier bleibt geschützt.
  • Rechtsstreitigkeiten mit Personal, Zulieferer, Kunden und Distributoren müssen vor Ort, dem Ort an dem der Schaden aufgetreten ist, geführt werden.
  • Gesetzliche Änderungen kann man nur im Markt mit dortigen Steuer- und Rechtsanwälten nachkommen.
  • Bei Niederlassungen (Brunch / Offices) wird voll auf die hiesige Firma durchgegriffen.
  • Eine US-Firma kann eine Produkthaftpflichtversicherung bei einem US-Versicherer günstiger abschließen.

Vertriebliche Gründe

  • Zwischen den USA und Europa liegen 6-9 Std. Zeitunterschied, so dass bei normaler Arbeitszeit gerade mal 2-3 Std. Support gegeben werden kann. Die USA sind eine serviceorientierte Dienstleistungsgesellschaft und man erwartet eine Erreichbarkeit.
  • Ein Service vor Ort ist von hier aus nicht oder nur schwer möglich.
  • Zudem schließen US-Kunden bevorzugt Geschäfte mit US-Firmen ab. Eine US-Firma vor Ort zeigt einen Commitment zur USA und deren Markt.
  • Verhandlungen zwischen den Partnern werden mit Personen in einer Firma geführt, die klare Funktionen und Befugnisse haben. Ein Amerikaner kennt keinen Geschäftsführer, Vertriebsleiter oder Einkauf. Es gibt dort klare Jobtitel mit deren Funktion wie CEO, CFO, Corporate Officer oder Sales Manager. Man verschwendet keine Zeit mit Gesprächen oder Verhandlungen, wenn der Gegenüber nicht die richtige Kompetenz hat.
  • Man kann schneller und erfolgreicher wachsen, wenn man den Markt und seine Kunden vor Ort kennt.
  • Die Personalkosten (~5-10 USD/Std.), Energie und andere laufende Kosten liegen in der Regel unter denen hier. Auch kann Material in einer US-Gesellschaft gelagert werden und günstiger versandt werden als Übersee.
  • Ein Amerikaner in der US-Tochter kennt die dortige Geschäftswelt und kann ganz anders verhandeln mit der dortigen Etikette.
  • Auch sind Verträge in der Regel nicht kompatibel mit den Deutschen.

Verwaltungstechnische Vorteile

  • Ein Arbeitsvisum für Personen (B2) oder Mitarbeitern (E) ist viel leichter zu bekommen.
  • Gehälter (Payroll) sind leichter zu bezahlen und mit keinen länderübergreifenden Steuerregelungen verbunden.
  • Firmenkonten sind ohne eine Firma nicht möglich.
  • Die USA sind ein Kreditkarten- und Scheckland. Ohne Bank sind diese beiden Zahlungsformen nahezu unmöglich.
  • Lokale Versicherungen sind dem dortigen Markt angepasst und mit hiesigen kaum abdeckbar.
  • Zuschüsse, Förderungen und Kredite von Städten (Counties), Land (State), Bund (Federal) und Banken werden nur mit Auflage an US-Firmen gegeben. Wenn die Auflagen erfüllt werden, werden diese auch problemlos an ausländische Tochterunternehmen gegeben. Bei Bankkrediten sollte man jedoch zu einer internationalen Bank wechseln, die sowohl die heimische als auch die US-Firma betreut, um eine Kredithistorie aufzubauen (Siehe Bank & Kreditkarte).
  • Da es kaum soziale Absicherungen gibt, erwarten gute Mitarbeiter Benefits, die meistens nur eine US-Firma geben kann, wie: Altersvorsorge (401(k)), Krankenversicherung (Medical Plan), Auto, Firmenwohnung (Housing) etc.
  • Sein Produkt / Dienstleistung und Marke von hier in die USA bringen.
  • Steuerabgaben müssen an Stadt, Land und Bund abgegeben werden. Dies erfolgt über eine US-Firma mit Steuernummer (EIN). Auch wenn es drei Behörden sind, liegt die Steuerhöhe unter denen hier.
  • Die steuerliche Bilanzierung ist mit den dt. HGB und amerik. US-GAAP schwer vereinbar.
  • Das deutsch-amerikanische Abkommen verhindert eine doppelte Besteuerung.
  • Sozialversicherungen für entsendete Mitarbeiter können über das bilaterale Abkommen, mittels des Formblatts 110, der besseren DACH Sozialversicherung angerechnet werden. Wer zudem weniger als 10 Jahre über die Payroll einzahlt, verliert die Anwartschaft und die eingezahlten Gelder sind weg.

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