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Visa & Entsendung

US- Arbeitsvisum & Entsendung

Visa & Entsendung in die USA

Mitarbeiterentsendung in eine USA Firma. Welches Visum braucht man um in den USA arbeiten zu dürfen?
Visas müssen beim US-Generalkonsulat in Frankfurt beantragt werden. Auf das Interview sollte man sich gut vorbereiten.

Entsendung von Mitarbeitern

Ob man nun Selber oder Mitarbeiter in die USA zum Arbeiten entsendet sollte man folgendes beachten:

  • Bei kurzfristigen Arbeiten bis etwa einen Monat kann man dies als Dienstreise deklarieren.
  • Ab einen Monat kommen Visum- sowie Sozial- und Steuerrechtliche Aspekte hinzu. Sie sollten in einem zusätzlichen Entsendevertrag oder bei längeren Aufenthalt mit einem befristeten US Arbeitsvertrag (für den hiesigen wird eine Ruhevereinbarung getroffen) geregelt werden.
  • Bei dauerhafter Entsendung über mehreren Jahren ohne das ein Ende in Sicht ist, meist ab drei da die meisten Visums nach drei Jahren ablaufen, sollte man in Erwägung ziehen das der Mitarbeiter in die US-Tochter wechselt. Dies hat gerade in der Sozialversicherung große Auswirkung und sollte mit einem Fachanwalt geklärt werden.

Sozialversicherungsabkommen

Normalerweise werden Beiträge zur Sozialversicherung in dem Staat gezahlt, in dem die Arbeit geleistet wird.

Zwischen den USA und Deutschland besteht ein Sozialversicherungsabkommen, das sich auf die gesetzliche Rentenversicherung des jeweiligen Staates beschränkt. Es verhindert, das Mitarbeiter die vorübergehend entsandt und tätig werden, Beiträge in beiden Ländern leisten müssen. Auch soll der Verlust von Renten durch Teilung der Versicherungszeiten zwischen den beiden Staaten vermieden werden.

Man kann einen Antrag beim GKV-Spitzenverband für eine Ausnahme beantragen, wenn man nur vorübergehend (bis zu fünf Jahre) entsandt wird, sodass man in der hiesigen Rentenversicherung bleibt.

Dasselbe gilt für US-Mitarbeiter die man hier beschäftigt.

Visumspflicht

Natürlich kann man keine US-Firma von hier aus aufbauen und führen. Man muss teilweise selber vor Ort sein oder Mitarbeiter entsenden. Wer für eine US-Gesellschaft arbeitet, egal ob nun die eigene oder für eine andere, benötigt ein Visum. Das Visa Waiver Program (ESTA) ist für Arbeiten in den USA, auch wenn sie unentgeltlich sind, nicht erlaubt.

Die Visa gelten in der Regel für Dienstleistungen und Handel. Arbeiten in der Baubranche haben eigene besonders hohe Auflagen.

Einreise zu Gewerbe- & Beschäftigungszwecken

Es gibt etwa 8 Visa Typen mit denen man eine Arbeitserlaubnis in den USA bekommt. Manche Visa- Typen haben Quoten, etwa 65.000 Stück.

  • B1 Geschäftsvisum
  • L1/L2 Inter-Company Transfer Visum
  • E1/E2 Investorenvisum
  • H1-B Visum für zeitlich befristeten Aufenthalt
  • Permanent Resident (Greencard)


Man kann zwischen zwei Arten von Arbeitsvisa unterscheiden. Einmal ein Personen Visum, bei der eine einzelne Person um ein Visa (B, L, H & Greencard) ansucht und einmal ein Firmen Visum (E), bei dem die Firma ein Visum bekommt. Diese kann dann Mitarbeiter entsenden.

Die zu gründende U.S. Gesellschaft oder der Arbeitgeber ist Sponsor des Visums!

Personenvisum

Bei den meisten Visum Typen zählt die Qualifikation der jeweiligen Person um eins zu bekommen. Hochschulabschluss ist oft Voraussetzung oder eine langjährige Erfahrung auf dem Arbeitsgebiet.

B-1 Geschäftsreisen

Das B-1 ist ein geschäftliches Besuchervisum für ein bis sechs Monate. Es ist für Geschäftsreisende, die lediglich Verhandlungen oder Messebesuche wahrnehmen dürfen. Es ist keine Arbeitserlaubnis. Im Rahmen des Visums ist eine Bezahlung von einem in den USA ansässigen Unternehmen verboten. Die Vergütung muss von hier erfolgen. Es kann im Abstand von 6 Monaten verlängert werden.

Die genehmigte Aufenthaltsdauer kann durch ermessen der Einwanderungsbehörde bei der Einreise verkürzt werden.

Bei der Beantragung und der Einreise sollte man ein engl. Schreiben der Firma vorlegen, das den Zweck der Reise, die Absicht der Firma, die vorrausichtliche Dauer und die Kostenübernahme der Firma belegen.

Montageaufenthalte

Im B1-Vium gibt es Sonderregelungen für Montageaufenthalte von aus Deutschland gelieferte Einrichtungen und Maschinen. Es erlaubt die Einreise von Personen mit Spezialkenntnissen die zur Montage (Keine Bauarbeiten), Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur oder Schulung benötigt werden.

Dieses Visum gilt für 10 Jahre und kann jederzeit zur Einreise genutzt werden.

Wichtig ist, dass man einen Vertrag mitführt das die Arbeiten als Teil des aus Deutschland gelieferten Produkts ausweist. Ein reiner Dienstleistungsvertrag kann nicht ausreichend sein.

L-1A (Manager) / L-1B (Facharbeiter)

Wenn die Firma über ein Personenvisum einen Mitarbeiter in die USA zur Tochter schicken will, gilt folgendes für firmeninterne Versetzungen:

  • Es muss eine Muttergesellschaft im Ausland also hier haben.
  • Er muss seit mindestens 13 Monate Mitarbeiter des Unternehmens (in den letzten drei Jahren) sein.
  • Die Muttergesellschaft muss mindestens 50% Eigentum an der US Gesellschaft haben.
  • Die Qualifikation des Mitarbeiters wird geprüft und muss dieselbe Funktion in der US-Tochter als Fachkraft, Leitender Angestellter oder Manager ausführen.

Das L-Visum kann für max. drei Jahre beantragt werden. L-1A für Manager kann maximal zweimal für zwei Jahre und für Facharbeiter L-1B kann es nur einmal für zwei Jahre verlängern.

Das Visum wird in den USA nicht am Konsulat in Deutschland eingereicht. Sprich, man muss beim Antrag mit amerikanischen Thermologien argumentieren, da den USA deutsche Strukturen nicht unbedingt bekannt sind.

H-1B (Hochqualifizierte Arbeitnehmer)

Das H-1B Visum wird Personen mit US- Universitätsabschluss oder vergleichbaren wie einem Bachelor- Abschluss ausgestellt. Sie müssen in Ihrem Gebiet herausragend sein. Dies betrifft etwa Mediziner, Sportler, IT-Spezialisten oder auch Models. Das H-1B Visum kann für max. drei Jahre beantragt werden. Nach den drei Jahren kann nur noch einmal für maximal drei Jahre verlängert werden.

H-4 Visum (Angehörige)

Ehegatten und Kinder unter 21 eines H-1B Inhabers können ein H-4 Visum beantragen um auch in den USA zu leben. Seit 2015 dürfen H-4 Visumsinhaber auch einer Arbeit in den USA nachgehen. Vorrausetzung ist eine genehmigte I-140 Petition.

Firmenvisum (E-Visum)

E-1 (Händler) / E-2 (Investoren)

Beim E-Visum qualifiziert man die Firma (Händler / Investor) für ein Visum. Diese kann dann Mitarbeiter mit diesem Visum entsenden. Diese E-Visa sind anfangs aufwendiger, aber die folgenden Einzelanträge sind dann einfacher. Ein weiterer Vorteil ist das dieses Visum in Deutschland beim Konsulat eingereicht wird. Dort kennt man deutsche Firmenstrukturen evtl. das Unternehmen und kann einfacher argumentieren. Die wichtigsten Voraussetzungen für ein Firmenvisum sind:

  • 50% Eigentum an der US Gesellschaft
  • Nationalität der Eigentümer und Begünstige (Beneficiary) sind entscheidend.
  • Die Investition sollte einen „beträchtlichen Umfang“ haben. Das Konsulat entscheidet das Kriterium neben der Investitionssumme auch nach Schaffung von Arbeitsplätze und Ausbildung in den USA etc.
  • Das Investment in das US-Unternehmen sollte ungefähr min 100.000 USD betragen. Davon sollten auch etwa 20-30% in den US-Markt investiert werden.
  • Das Konsulat will auch einen Business Plan für die nächsten 5 Jahre sehen. Dieser sollte natürlich optimistisch aussehen. Schaffen von Arbeitsplätzen in den USA ist immer gut.
  • Das Visum muss Persönlich in Frankfurt beantragt werden.

Das Visum gilt für fünf Jahre kann aber beliebig oft um fünf Jahre verlängert werden.
Ab etwa 500.000 USD Investment, kann man sich auch für eine Greencard qualifizieren.

Greencard (unbefristet Visum)

Bei der Green Card handelt es sich um ein Einwanderungsvisum. Investoren und bestimmte qualifizierte Kräfte haben aus arbeitsmarktpolitischen Gründen die Möglichkeit eine Green Card zu erhalten. Investoren (E-1/E-2) kommen ab etwa 500.000 USD und min. 10 nicht Verwandten US-Arbeitsplätzen in betracht.

Auch Personen die unter die Visum Kategorie H-1B Fallen können eine Greencard erlangen. Vorrausgesetzt es gibt einen US-Arbeitsplatz (Sponsor) und kein US-Bürger könnte die Stelle besetzen. Die Wartezeit liegt bei etwa 3-6 Jahren.

Und natürlich können auch Persönlichkeiten von nationalem Interesse eine Greencard beantragen wie int. Ausgezeichnete Wissenschaftler, Sportler, Künstler oder Wirtschaftsführende.

Derzeit werden derzeit die Auflagen für Einwanderungsvisums und Arbeitsvisum durch US-Präsident Donald Trump überarbeitet.

Prozedere & Kosten

  • Sponsor ist immer die US-Tochter oder der US-Arbeitgeber.
  • Die Anwaltskosten liegen bei ca. 3.500-4.500 USD je nach Typ.
  • Plus ~350 USD Gebühren.
  • Für die Beantragung sollte man 3-6 Monate rechnen.
  • Bei Firmenvisums etwas weniger, bei Personenvisa, die in den USA beantragt werden, etwas länger.
  • Es gibt ein Premium Processing für 1.225 USD das die Bearbeitungszeit von 3-6 Monaten auf ca. 4 Wochen verkürzt, das aber nur bei Personenvisum Sinn macht.

Entsendung eines Mitarbeiters per Visum

! Ab 183 Tagen ist ein Mitarbeiter in den USA Einkommenspflichtig. Wichtig - Die 183 Tage sind das aktuelle Jahr voll, 1/3 letzte und 1/6 des vorletzten Jahres !

Ein extra Vertrag (Endsendevertrag) mit dem Mitarbeiter sollte geschlossen werden. Zumal er sich der dortigen Arbeitswelt anpassen muss. Extra Benifts, die der Mitarbeiter erhalten soll, werden in einen Side Letter festgehalten.

Wichtig ist, das der Mitarbeiter in der dt. Sozialversicherung bleibt und seine Anwartschaft nicht verliert. Stichwort Formblatt 110.

Linktipps

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