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Fluggastrechte

Fluggastrechte

Rechte bei Flügen mit Verspätung oder annulliert?

Welche Entschädigung bei Flug Verspätung oder Ausfall? Tipps vom Profil zu den EU-Fluggastrechten.
Dr. Philipp Kadelbach, Christian Rathgen und Marek Janetzke v.l.n.r. von flightright.com

Fluggastrechte bei Verspätung oder Ausfall

Interview mit Marek Janetzke von flightright

Die Foren sind voll mit Beschwerden von USA Urlaubern, die Probleme mit Ihrem Flug hatten. Besonders ärgerlich, wenn Flüge gestrichen werden und man die geplante Route erst verspätet antreten kann. Diese Erfahrung hatte auch der Jurist Dr. Philipp Kadelbach gemacht und 2010 das Portal flightright für Fluggastrechte gegründet. Heute sitzt er in Potsdam mit Marek Janetzke und Christian Rathgen in der Geschäftsleitung und hat 70 internationale Mitarbeiter. Dies zeigt, wie hoch der Bedarf ist.

Hallo Herr Janetzke,

bei welchen Fällen hat der Fluggast Ansprüche auf Entschädigung und wie hoch sind die?

flightright übernimmt die Prüfung und Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugannullierungen und -verspätungen (hier ist die Dauer der Verspätung maßgeblich) und unfreiwilligen Nichtbeförderungen wie Flugüberbuchungen. Grundlage ist die Fluggastrechteverordnung der EU, die in diesen Fällen Entschädigungen für alle in der EU startenden Flüge also auch Flüge von Deutschland in die USA, und für alle in der EU landenden Flüge vorsieht (vorausgesetzt die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in der EU). Die Entschädigung beträgt dabei in der Regel 250 € bis 600 €*.

Wie sehen die Ansprüche etwa gegenüber amerikanischen Fluglinien aus?

Auch amerikanische Fluglinien unterliegen der EU-Verordnung, wenn diese Reisekonstellation vorliegt: Ein stark verspäteter oder annullierter Flug startet in der EU und fliegt in ein außereuropäisches Land, beispielsweise die USA. Dann hat der Fluggast ein Recht auf Entschädigung. Aufgrund der langen Flugstrecke beträgt die Entschädigungssumme in der Regel 600 € pro Person. Oder aber der Flug aus den USA fliegt nicht entsprechend dem eigentlichen Plan und die Airline hat ihren Sitz in der EU.

Was ist mit höherer Gewalt wie Unwetter oder Streik?

Dies sind außergewöhnliche Umstände und von der Fluggesellschaft nicht beeinflussbar. Deshalb sieht die EU-Verordnung bei Streik, Vulkanausbrüchen, Schnee, Sturm etc. für gewöhnlich keinen Entschädigungsanspruch vor.

An wen richtet sich flightright und welche Kosten entstehen dem Fluggast?

Flightright prüft die Entschädigungsansprüche von privat sowie geschäftlich reisenden Fluggästen schnell und unkompliziert. Anders als beispielsweise ein Anwalt arbeiten wir rein erfolgsbasiert. Der Kunde hat kein Kostenrisiko. Nur im Fall einer Entschädigungszahlung durch die Fluggesellschaft fallen Kosten im Rahmen einer Erfolgsprämie von 25 Prozent zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer an.

Warum flightright? Kann ein Fluggast seine Ansprüche nicht selber durchsetzen?

Flightright hat das juristische Know-how und die langjährige Erfahrung, um die Ansprüche des Fluggastes gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. Die Airlines wissen, dass wir im Zweifelsfall für unsere Kunden auch vor Gericht gehen. Einzelpersonen haben es leider sehr viel schwerer, ihre Rechte einzufordern. Wer sich als Privatperson an die Fluggesellschaft wendet, wird nach unserer Erfahrung meist abgewiegelt oder bekommt gar keine Antwort – flightright dagegen hat eine eigene Rechtsabteilung und kooperiert europaweit mit namhaften Reiserechtsspezialisten.

Wie ist der Ablauf, wenn ein Kunde sich bei euch meldet? Muss jeder Fluggast sich selber melden oder reicht einer aus der Familie?

Auf unserer Website www.flightright.de (für US-Bürger www.flightright.com) befindet sich unser Entschädigungsrechner, mit dem die Flugpassagiere unkompliziert und kostenlos in wenigen Schritten ihre Entschädigungsansprüche prüfen können. Der Fluggast gibt dazu einfach alle relevanten Flugdaten ein. Unser ausgeklügeltes System gleicht die Informationen automatisiert und in kürzester Zeit mit internationalen Datenbanken und unseren Erfahrungswerten ab und prüft die Hintergründe einer Verspätung oder Annullierung (Streiks, Wettervorkommnisse, etc.). Ermittelt die flightright-Logik, dass die Aussicht auf einen Entschädigungsanspruch besteht, fordern wir die Entschädigung gegenüber der Airline auf Erfolgsbasis ein. Der Kunde kann uns bequem online beauftragen – und das auch als „Sammelbeauftragung“ für die mitreisende(n) Familie oder Freunde.

Bis zu drei Jahren hat man Zeit seine Ansprüche bei Verspätung bzw. Ausfall von etwa 250 - 600 € geltend zu machen.

Wie viel Zeit hat etwa ein Urlauber sein Recht gelten zu machen? Muss er sofort reagieren oder reicht nach dem Urlaub, wenn er wieder zurück ist?

Erst einmal kann der Urlauber seine Reise ganz entspannt genießen. Ihm bleiben drei Jahre bis der Anspruch verjährt (Deutschland). Für die USA gelten regionale Gesetzgebungen, hier liegt die Verjährungsfrist bei bis zu 48 Monaten.

Wie vielen Fluggästen konnte flightright bereits helfen und wie hoch sind die Erfolgschancen?

Im Frühjahr 2010 startete flightright, seitdem haben international rund 400.000 Personen den Service des Onlineportals und den Entschädigungsrechner genutzt. Die Erfolgschancen mit flightright sind sehr gut. Wenn nötig, gehen wir für unsere Kunden bis vor Gericht. Dort liegt unsere Erfolgsquote bei 98 %.

Euer Schwerpunkt sind Probleme mit dem Flug. Ist auch etwas in Richtung verloren/verspätet oder beschädigtes Gepäck geplant?

Momentan ist dahingehend nichts geplant. Wir haben aber immer ein offenes Ohr für die Bedürfnisse von Verbrauchern.

Was würdet Ihr Fluggästen raten die Probleme mit ihrem Gepäck hatten?

Wichtig ist, keine Zeit zu verlieren. Fluggäste haben nur 7 Tage, um einen Schaden am Gepäck zu melden und 21 Tage, um sich bei verlorenem Gepäck schriftlich zu beschweren. Am besten gehen sie am Ankunftsflughafen zum „Lost and Found“ Schalter, dort kann ein Mitarbeiter den Schaden direkt begutachten. Bei Gepäckverlust ist es hilfreich, eine Inventarliste der fehlenden Sachen zu erstellen und auch Kaufbelege beizufügen.

Was sind eurer Erfahrung nach die häufigsten Probleme mit Flügen in bzw. aus den USA?

Die Probleme auf Langstreckenflügen wie in die USA unterscheiden sich nicht im Wesentlichen von anderen Flügen. Verspätungen und Flugstreichungen sind hier genauso Gründe für Abweichung der Flugpläne wie überall anders. Ab und zu gibt es natürlich auch Kurioses. Der Knee-Defender, ein Gerät um die Lehne des Vordersitzes vom Zurückklappen abzuhalten, wurde auf einigen US-Flügen von Passagieren eingesetzt, was zu ziemlich viel Streit an Board sorgte und zu einer ungeplanten Zwischenlandung führte. Am New Yorker John F. Kennedy Flughafen kam es zu Flugverspätungen, weil ein Passagier nach der Sicherheitskontrolle eine Zigarette rauchen wollte. Er verließ den Sicherheitsbereich und wollte dann durch ein geschlossenes Gate wieder zurück in das Terminal. Daraufhin ging 90 Minuten nichts mehr am Flughafen. Das sind natürlich Ausnahmen. Tatsächlich aber haben bei Langstreckenflügen Passagiere häufiger die Schwierigkeit, aufgrund eines verspäteten Erstfluges, den Anschlussflug zu erreichen. Aber auch um solche Probleme kümmert sich flightright.

Eine letzte Frage noch. Unterscheiden sich US-Linien von EU-Linien bei Flugausfällen?

Nach unserer Erfahrung verhalten sich US-Airlines häufig nicht kundenfreundlicher als europäische Fluggesellschaften. Auch sie lehnen Zahlungen in der Regel erst einmal ab. Für Flüge mit US-Airlines ist es jedoch wichtig zu wissen, dass diese nur dann zahlen müssen, wenn der Flug nach Europa verspätet war.

Vielen Dank, für das Interview.

Umfrage: Nach wie viel Stunden Verspätung sollte Anspruch auf Entschädigung bestehen.
* Laut EU-Recht stehen jedem Passagier bei Verspätungen und Annullierungen je nach Streckenlänge 250 / 400 /600 Euro zu. Unsere hiervon abzuziehende Erfolgsprovision beträgt i.d.R. zwischen 20 % - 30 % (zzgl. Mehrwertsteuer).
Tipp: Du planst eine Reise in die USA? Der von USA-Reisetipps.net hat jetzt viele Tipps und Antworten auf Deine Fragen.

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